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Im Gegensatz zum Pflegetagegeld handelt es sich bei der PflegeRente um eine Kombination aus Risikoabsicherung und Sparvertrag. Dieses Instrument ist besonders effektiv bei einem Eintrittsalter unter 50 Jahren oder wenn man über einen größeren Geldbetrag verfügt. Im zweiten fall kann man mit einem einmaligen Beitrag lebenslangen Schutz erreichen. Sie können bis zum 75. Lebensjahr eine PflegeRente abschliessen.

Bei der Einstufung, ob ein Pflegefall vorliegt, prüft nicht der Medizinische Dienst, sondern Ihr Arzt (Hausarzt oder Arzt Ihres Vertrauens), wie viele der nachfolgend aufgeführten Verrichtungen des täglichen Lebens (sogenannte Pflegepunkte) ohne Hilfe nicht mehr ausgeführt werden können. Der zeitliche Ansatz spielt hier (wie bei der Gesetzlichen Pflegeversicherung) keine Rolle mehr:

6 Pflegepunkte :  >     Mobilität
>   An - und Auskleiden
>   Einnehmen v. Mahlzeiten u. Getränken
>   Persönliche Körperpflege
>   Baden und Duschen
>   Verrichten der Notdurft

Die Pflegedefinition und die anschliessende Versicherungsleistung ist völlig unabhängig von der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte in einem Sonderfall die gesetzliche Definition günstiger sein, so wird diese angewandt.


Bei der  Gesetzlichen Pflegeversicherung wird bei Demenz-erkrankungen, also eingeschränktem Merk- und Denkvermögen (z.B. Alzheimer) in der Regel keine Pflegestufe zuerkannt. So erhalten Menschen, die sich oder andere gefährden und daher der Pflege bedürfen, minimale Leistungen aus der Gesetzlichen Pflegeversicherung. Je nach Produktenvariante wird eine abgestufte Leistung bei Demenzerkrankungen erbracht. Damit ist die ambulante oder stationäre Pflege finanziell leichter zu erbringen.


Grundsätzlich bestimmen Sie Ihren Bedarf für Ihre individuelle Pflegevorsorge durch die Höhe der versicherten PflegeRENTE. Sie wählen die Höhe der Rente.  Die Gesellschaften versichern unterschiedliche Höchstrenten.


Die Leistungen aus der Pflegevorsorge werden unabhängig davon erbracht,ob der Pflegebedürftige bereits eine gesetzliche Pflegestufe erfüllt. Werden die erforderlichen Pflegepunkte ärztlich attestiert oder liegt eine Demenzer-krankung vor, dann leistet die Pflegevorsorge - ohne wenn und aber. Das bedeutet größtmögliche Sicherheit, losgelöst von sich zukünftig ändernden gesetzlichen Leistungs-voraussetzungen.


Stellen Sie sich vor, die Pflegebedürftigkeit tritt in Ihrem Leben nicht ein. Sie haben also ganz umsonst Beiträge bezahlt ,um für den Risikofall vorzusorgen. Das ist ärgerlich, zumal die aufgewendeten Beträge auch für Ihre Erben verloren wären. Ihr Versicherungspartner garantiert Ihnen im Todesfall die Rückerstattung der Beiträge an Ihre Erben, ob ein Pflegefall eingetreten ist oder nicht.

Bei Eintritt des Pflegefalles wird die vereinbarte Pflegerente lebenslang und zusätzlich eine Soforthilfe von einer Jahresrente geleistet. Selbstverständlich gilt dann auch die Befreiung von den Beiträgen zur PflegeRente.

Beispiel (Einmalprämie)
Versicherter (Mann)                                          :       52 Jahre alt
versicherte Pflegerente / Monat:         1.000 EUR
Versicherungsbeitrag einmalig:       10.360 EUR

Leistung bei Eintritt des Pflegefalls :

eingezahlter Versicherungsbeitrag:       10.360 EUR
Soforthilfe in Höhe einer JahresRente:       12.000 EUR
Effektiver Beitragsaufwand:       - 1.640 EUR
zzgl.
lebenslange PflegeRente / Monat                        :         1.000 EUR

Stibt der Versicherte, ohne dass der Pflegefall eingetreten ist, werden die  eingezahlten Beiträge sogar zzgl. erwirtschafteter Gewinne an die Erben ausgezahlt!



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